Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software JOE – Jungle Optimization Engine von der PPC JOE GmbH (HRB 8469, Amtsgericht Amberg), Ludwig-Kirchner-Str. 5, 93133 Burglengenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Leonard Paul Scheuber (nachfolgend „Anbieter”). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Anmeldevorgang ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt und der Anbieter den Zugang freischaltet. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, spätestens jedoch beim ersten Zugang zur Anwendung, die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; der Anbieter speichert den Vertragstext in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung und macht ihn dem Kunden in der Anwendung zugänglich.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

JOE analysiert die Amazon-Werbekampagnen des Kunden und erstellt Optimierungsvorschläge (Gebote, Keywords, auszuschließende Suchbegriffe, Kampagnen). Änderungen am Werbekonto werden über die Amazon Ads API erst übertragen, nachdem der Kunde sie freigegeben hat. Ohne seine Freigabe nimmt der Anbieter keine Änderungen am Werbekonto des Kunden vor.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet insbesondere keine bestimmte Höhe von Umsatz, Werbeumsatz, ACOS, ROAS, Klickpreisen, Klickzahlen, Konversionsraten, Sichtbarkeit oder organischem Ranking und keine Ausschöpfung oder Einhaltung eines bestimmten Werbebudgets. Die durch freigegebene Änderungen ausgelösten Werbeausgaben trägt allein der Kunde.

Die Vorschläge beruhen auf den Daten, die Amazon über die Amazon Ads API bereitstellt. Der Anbieter prüft diese Daten nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Der Anbieter darf den Leistungsumfang weiterentwickeln, insbesondere Funktionen ergänzen, ändern oder einstellen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist und der vertragswesentliche Leistungskern erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; § 16 gilt entsprechend.

Funktionen, die der Anbieter ausdrücklich als Test-, Beta- oder Vorschaufunktion kennzeichnet, werden ohne Gewähr bereitgestellt und können jederzeit ohne Ankündigung geändert oder eingestellt werden.

§ 3 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, JOE über das Internet für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht. Alle über dieses Nutzungsrecht hinausgehenden Rechte an JOE, insbesondere an der Software, den Benutzeroberflächen, Datenmodellen und Berechnungslogiken, verbleiben beim Anbieter.

Der Kunde darf JOE für die Verwaltung von Amazon-Werbekonten Dritter nutzen, insbesondere als Agentur für seine Mandanten. Er sichert dabei zu, zum Zugriff auf das jeweilige Werbekonto berechtigt zu sein, und steht dafür ein, dass die von ihm eingebundenen Nutzer und Mandanten diese Bedingungen einhalten. Die Vergütung richtet sich unverändert nach § 6, also nach der Zahl der verbundenen Amazon-Werbekonten.

Der Kunde nutzt JOE ausschließlich zur Steuerung eigener oder nach Absatz 2 betreuter Amazon-Werbekonten. Untersagt ist eine Nutzung, die darauf gerichtet ist, Aufbau, Funktionsweise, Berechnungslogik, Parameter, Kennzahlen oder Benutzerführung von JOE für die Entwicklung, die Bewerbung oder den Vertrieb eines eigenen oder fremden Produkts auszuwerten, insbesondere zu Benchmarking-, Konkurrenz- oder Produktanalysen.

Nicht zur Nutzung berechtigt sind Unternehmen, die selbst Software zur Analyse oder Steuerung von Amazon-Werbekampagnen anbieten oder entwickeln, mit diesen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen sowie Personen, die im Auftrag solcher Unternehmen handeln. Agenturen und Dienstleister, die Amazon-Werbekonten für Dritte betreuen, ohne selbst solche Software anzubieten oder zu entwickeln, sind hiervon ausgenommen; für sie gilt Absatz 2. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, kein Unternehmen im Sinne von Satz 1 zu sein, und teilt dem Anbieter unverzüglich in Textform mit, wenn diese Voraussetzung nachträglich entfällt.

Der Kunde darf JOE nicht über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus vervielfältigen, verkaufen, vermieten, verleihen oder Dritten außerhalb von Absatz 2 zugänglich machen. Untersagt ist insbesondere, Dritten Zugang zu JOE zu gewähren, damit diese ein mit JOE konkurrierendes Produkt entwickeln, analysieren oder verbessern. Untersagt sind ferner das Zurückentwickeln, Dekompilieren und Disassemblieren über die gesetzlich zwingenden Grenzen hinaus, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, der automatisierte Abruf von Inhalten oder Daten (Scraping), das Kopieren oder Nachahmen wesentlicher Bestandteile der Benutzeroberfläche oder sonstigen Gestaltung von JOE, soweit diese rechtlich geschützt sind, sowie jede Nutzung, die geeignet ist, die Verfügbarkeit oder Integrität des Dienstes zu beeinträchtigen. Das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen und Testen von JOE zu einem der in Absatz 3 genannten Zwecke ist im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 2 des Geschäftsgeheimnisgesetzes vertraglich beschränkt und untersagt; § 69d Absatz 3 und § 69e des Urheberrechtsgesetzes bleiben unberührt.

Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass Unbefugte Kenntnis von ihnen erlangt haben. Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf unbefugte Nutzung besteht; er informiert den Kunden darüber unverzüglich.

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Absatz 3, Absatz 4 oder Absatz 5, hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Bei einem andauernden Verstoß gilt jeder angefangene Monat als ein Fall der Zuwiderhandlung; die Vertragsstrafe ist insgesamt auf 50.000 Euro begrenzt. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch des Anbieters angerechnet. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Ersatz eines weitergehenden Schadens, insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, bleiben unberührt.

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter stellt JOE mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendervierteljahr bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums, an dem JOE betrieben wird.

Nicht als Ausfallzeit gelten:

a) angekündigte Wartungsarbeiten im Zeitfenster von 22:00 bis 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) im Umfang von höchstens zehn Stunden je Kalendermonat; der Anbieter kündigt sie mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder in der Anwendung an,

b) Zeiten, in denen die Amazon Ads API oder ein anderer vom Anbieter eingesetzter Dienst Dritter nicht, nur eingeschränkt oder fehlerhaft zur Verfügung steht (§ 5),

c) Störungen aufgrund höherer Gewalt (§ 15),

d) Störungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aufgrund seiner Netzanbindung, seiner Endgeräte oder eines Verstoßes gegen § 3 oder § 8.

Ein Anspruch des Kunden wegen einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit besteht nicht.

§ 5 Amazon-Schnittstelle und Leistungen Dritter

JOE setzt zwingend voraus, dass der Kunde über ein aktives Amazon-Werbekonto verfügt und dem Anbieter über die Amazon Ads API Zugriff darauf gewährt. Amazon ist am Vertrag zwischen den Parteien nicht beteiligt; JOE ist ein unabhängiges Produkt und steht in keiner Verbindung zu Amazon.

Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Bestand, Umfang, Funktionsfähigkeit und Bedingungen der Amazon Ads API. Deren Ausfall, Drosselung, inhaltliche Änderung, Einstellung oder der Entzug der Zugangsberechtigung des Anbieters oder des Kunden durch Amazon stellt keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar.

Kann der Anbieter seine Leistung aus einem der in Absatz 2 genannten Gründe für mehr als 30 zusammenhängende Tage nicht oder nur wesentlich eingeschränkt erbringen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Grundvergütung erstattet der Anbieter in diesem Fall zeitanteilig ab dem Beginn der Störung.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen, insbesondere Anbieter von Rechenzentrums-, Zahlungs- und Analysediensten. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, richtet sich der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9).

§ 6 Testphase, Preise und Zahlung

Die Testphase beträgt 14 Tage ab Abschluss des Abonnements und ist kostenlos. Für den Abschluss ist die Angabe gültiger Zahlungsdaten erforderlich; eine Belastung erfolgt erst nach Ablauf der Testphase, sofern der Kunde nicht zuvor kündigt. Je Kunde und je Amazon-Werbekonto wird die Testphase nur einmal gewährt.

Nach der Testphase gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Sie ergibt sich aus der zu diesem Zeitpunkt auf ppcjoe.de veröffentlichten Preisliste und besteht aus einem monatlichen Grundpreis je verbundenem Amazon-Werbekonto (länderübergreifend), mindestens jedoch für ein Werbekonto, sowie einem von den Werbeausgaben abhängigen Anteil. Als verbundenes Amazon-Werbekonto gilt jedes Amazon-Werbekonto, das der Kunde mit JOE verbunden hat; die einzelnen Marktplätze eines Werbekontos werden nicht gesondert berechnet.

Bemessungsgrundlage des variablen Anteils sind sämtliche Werbeausgaben des Kunden aus Sponsored Products, Sponsored Brands und Sponsored Display, die im jeweiligen Abrechnungszeitraum auf den mit JOE verbundenen Marktplätzen angefallen sind, nach Maßgabe des Amazon-Ads-Reportings des Kunden. Es kommt nicht darauf an, ob die einzelne Kampagne durch JOE erstellt oder verändert wurde; maßgeblich ist allein, dass der Marktplatz im Abrechnungszeitraum verbunden war. Wird ein Marktplatz während eines Abrechnungszeitraums verbunden oder getrennt, werden nur die Werbeausgaben ab dem Zeitpunkt der Verbindung beziehungsweise bis zum Zeitpunkt der Trennung berücksichtigt.

In die Bemessungsgrundlage gehen ausschließlich Werbeausgaben ein, die in Euro abgerechnet werden. Werbeausgaben auf Marktplätzen, die in einer anderen Währung abgerechnet werden, bleiben unberücksichtigt; auf sie entfällt kein variabler Anteil. Dasselbe gilt für Marktplätze, deren Abrechnungswährung sich nicht bestimmen lässt. Der Anbieter weist die Bemessungsgrundlage in der Rechnung aus.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teilen dem Anbieter ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit; in diesem Fall schuldet der Kunde die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt der Anbieter die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung.

Die Abrechnung erfolgt je Abrechnungszeitraum (§ 7); die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Grundpreis wird zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus erhoben. Der von den Werbeausgaben abhängige Anteil wird nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ermittelt und mit der folgenden Rechnung erhoben. Nach Beendigung des Vertrags wird dieser Anteil für den letzten Abrechnungszeitraum noch gesondert in Rechnung gestellt.

Maßgeblich für die Ermittlung des variablen Anteils sind die Werte, die das Amazon-Ads-Reporting zum Zeitpunkt der Messung ausweist. Korrigiert Amazon diese Werte nachträglich, ist der Anbieter berechtigt und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, den Unterschiedsbetrag im folgenden Abrechnungszeitraum auszugleichen. Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben; nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt, sofern der Anbieter in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bleibt eine Zahlung länger als 30 Tage nach Fälligkeit aus und hat der Anbieter den Kunden erfolglos in Textform gemahnt, darf der Anbieter den Zugang bis zum vollständigen Ausgleich sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperre bestehen. § 7 Absatz 3 bleibt unberührt.

Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt; auf die Frist und auf die Bedeutung seines Schweigens wird er dabei gesondert hingewiesen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und verlängert sich jeweils um einen Monat. Eine anteilige Erstattung für nicht genutzte Zeit erfolgt nicht; § 5 Absatz 3 bleibt unberührt. Ohne aktiven Abschluss nach der Testphase endet die Nutzung automatisch.

Die Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigung über die Selbstverwaltung in der Anwendung genügt diesem Erfordernis.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen aus zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist, wenn er wiederholt oder schwerwiegend gegen § 3 oder § 8 verstößt, oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

§ 8 Kontozugriff, Mitwirkung und Pflichten des Kunden

Der Kunde gewährt dem Anbieter Zugriff auf sein Amazon-Werbekonto über die Amazon Ads API und kann diesen Zugriff jederzeit widerrufen. Widerruft er ihn, kann der Anbieter seine Leistung nicht mehr erbringen; die Vergütungspflicht bleibt bis zum Wirksamwerden einer Kündigung bestehen.

Der Kunde hält die für seine Werbekonten geltenden Bedingungen und Richtlinien von Amazon ein, insbesondere die Amazon-Ads-Richtlinien. Er ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm freigegebenen Maßnahmen — insbesondere die verwendeten Keywords und Werbemittel — keine Rechte Dritter verletzen, namentlich keine Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechte. Der Anbieter prüft dies nicht.

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit und hält sie aktuell. Für die Qualität der Vorschläge ist insbesondere die Pflege der hinterlegten Margen und Kostenangaben durch den Kunden erforderlich; der Anbieter kann deren Richtigkeit nicht überprüfen.

Der Kunde überprüft mindestens monatlich, ob JOE die von ihm gewünschten Ergebnisse liefert, insbesondere ob freigegebene Änderungen im Werbekonto den von ihm beabsichtigten Wirkungen entsprechen. Erkennbare Fehlfunktionen und Abweichungen meldet er dem Anbieter unverzüglich in nachvollziehbarer Form.

§ 9 Daten des Kunden, Datenschutz und Datennutzung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist unter ppcjoe.de/auftragsverarbeitung abrufbar, ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung. Bei Widersprüchen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten während der Laufzeit des Vertrags zu aggregieren und zu anonymisieren und die so entstandenen Daten — also Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Produkte, seine Kampagnen oder seine Kunden zulassen — zur Absicherung des Betriebs, zur Fehleranalyse sowie zur Verbesserung und Weiterentwicklung von JOE zu verwenden, einschließlich der Bildung von Vergleichs- und Erfahrungswerten. Eine Weitergabe solcher Daten an Dritte und eine Veröffentlichung erfolgen nicht. Ein Rückschluss auf den Kunden darf auch durch die Zusammenführung mit anderen Daten nicht möglich sein.

Soweit für die Aggregation und Anonymisierung nach Absatz 2 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erteilt der Kunde dem Anbieter hiermit eine dokumentierte Weisung im Sinne von § 1 Absatz 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Weisung endet mit der Beendigung des Vertrags; die zuvor entstandenen anonymisierten Daten bleiben von der Löschungspflicht nach § 10 und nach § 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags unberührt, da sie keine personenbezogenen Daten mehr sind.

Bei der Erstellung von Werbekampagnen kann der Anbieter Produktdaten des Kunden (insbesondere Angebotstitel und Produktmerkmale) sowie aggregierte Suchbegriffe des Werbekontos durch ein KI-Sprachmodell verarbeiten lassen, um Keyword-Vorschläge zu erzeugen. Diese Verarbeitung findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bei Amazon Web Services statt, das bereits als Unterauftragsverarbeiter beauftragt ist; ein zusätzlicher Auftragsverarbeiter wird dadurch nicht eingesetzt. Die Daten werden nicht zum Training von Modellen verwendet. Die Vorschläge sind unverbindlich; welche Keywords tatsächlich gebucht werden, entscheidet allein der Kunde.

Der Anbieter führt je Konto ein Handlungsprotokoll: Jede schreibende Handlung eines Nutzers des Kunden in JOE wird mit Zeitpunkt, Benutzer, Aktion und Ergebnis gespeichert, 12 Monate aufbewahrt und danach automatisch gelöscht; mit der Löschung des Kontos wird auch das Protokoll gelöscht. Das Protokoll ist für Inhaber und Verwalter des Kontos in der Anwendung einsehbar. Mitarbeiter des Anbieters erhalten lesenden Zugriff auf das Konto des Kunden nur, wenn der Inhaber des Kontos diesen Zugriff in der Anwendung ausdrücklich freischaltet; die Freigabe erlischt spätestens nach 30 Tagen und kann jederzeit entzogen werden. Jeder solche Zugriff wird im Handlungsprotokoll festgehalten. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten und über die Amazon Ads API zugänglich gemachten Daten verantwortlich.

§ 10 Beendigung des Vertrags: Datenexport, Löschung und Anbieterwechsel

Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden dessen in JOE gespeicherte Daten für 14 Tage zum Abruf in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten innerhalb dieser Frist zu sichern. Anschließend löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für personenbezogene Daten gilt die Löschungsfrist des § 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags; sie beginnt mit der Beendigung des Vertrags und, im Fall eines Wechsels nach Absatz 2, mit dem Ende des dortigen Übergangszeitraums.

Der Kunde kann jederzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder die Überführung der Daten in seine eigene Infrastruktur verlangen. Der Wechsel wird mit einer Frist von höchstens zwei Monaten wirksam. Der Übergangszeitraum, in dem der Anbieter den Wechsel unterstützt und die Nutzung fortbesteht, beträgt 30 Tage; er verlängert sich angemessen, wenn der Wechsel aus technischen Gründen in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden kann. Der Kunde kann eine Verlängerung verlangen. Während des Übergangszeitraums verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten weiterhin nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Der Export im Standardformat des Anbieters ist unentgeltlich. Über den Standardexport hinausgehende Unterstützungsleistungen, insbesondere die Aufbereitung in kundenspezifischen Formaten, vergütet der Kunde nach Aufwand zu den jeweils geltenden Sätzen des Anbieters, nachdem die Parteien den Umfang zuvor in Textform vereinbart haben.

Der Anbieter informiert den Kunden auf Anfrage über die verfügbaren Datenformate und den Umfang der exportierbaren Daten.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kampagnendaten, Margen und Kostenstrukturen sowie Preise und technische Informationen.

Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie nachweislich ohne Nutzung vertraulicher Informationen der anderen Partei selbst entwickelt hat, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist; im letzteren Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab.

Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und fünf Jahre über dessen Beendigung hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange der Schutz besteht.

§ 12 Referenznennung

Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zur Referenznennung auf seiner Website, in Präsentationen und in Angebotsunterlagen verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung von Kampagnendaten oder Ergebnissen des Kunden, bedarf seiner vorherigen Zustimmung in Textform.

Bei der Referenznennung handelt der Anbieter als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und nicht als Auftragsverarbeiter; der Auftragsverarbeitungsvertrag findet auf sie keine Anwendung.

§ 13 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der Vergütung, die der Kunde in den sechs Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat.

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der zu ihrer Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.

Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den in Absatz 1 und Absatz 5 genannten Fällen.

§ 14 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die gegen den Anbieter erhoben werden, weil der Kunde gegen § 3 oder § 8 verstoßen hat, insbesondere weil von ihm freigegebene oder veranlasste Werbemaßnahmen Rechte Dritter oder Richtlinien von Amazon verletzen.

Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch, führt ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis und keinen Vergleich herbei und gibt dem Kunden Gelegenheit, die Rechtsverteidigung zu führen oder daran mitzuwirken.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Epidemien, Streiks, hoheitliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Stromnetzen sowie großflächige Ausfälle von Diensten Dritter, die der Anbieter zur Leistungserbringung nutzt.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 16 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit die Änderung durch Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der technischen Rahmenbedingungen oder der Bedingungen der Amazon Ads API veranlasst ist oder der Anbieter den Leistungsumfang nach § 2 ändert, und soweit die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei gesondert auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.

Für Änderungen der Vergütung gilt ausschließlich § 6 Absatz 9. Für Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gilt ausschließlich dessen § 10; dieser § 16 findet auf ihn keine Anwendung.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 17. September 2026